Uns ist es wichtig transparent mit Ihnen zu kommunizieren und zu Geschäften. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Punkte aus unseren AGB's herausgesucht und hier verständlich zusammengefasst.
Im Streitfall ist jedoch der Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Detail (siehe ganz unten) massgebend.
Hersteller-Garantie Geräte
Bei uns haben Sie grundsätzlich auf alle neuen Elektrogeräte eine Herstellergarantie von zwei Jahren. Bitte bewahren Sie Ihre Rechnungsdokumente auf. Von der Garantie ausgenommen ist das Zubehör. Beschädigungen, welche auf unsachgemässe Bedienung zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Herstellergarantie.
Hier eine Auswahl möglicher Garantieausschluss-Gründe:
Sollte ein Garantiefall bei Ihrem Gerät vorliegen, wird diesen durch uns an den Hersteller retourniert. Dieser entscheidet, ob der Fehler auf Garantie behoben werden kann. Eine solche Prüfung sowie die anschliessende Reparatur beanspruchen in der Regel 2-4 Wochen. In Einzelfällen kann es auch etwas länger dauern. Wenn ein defektes Produkt nicht unter Garantie repariert werden kann, können Kosten zu Lasten des Kunden entstehen. Falls das Gerät von Anfang an defekt war, wird ein Austausch innert 2-4 Werktagen angestrebt.
Sollte eine Reparatur des defekten Geräts, welches von der Herstellergarantie gedeckt ist, nicht reparierbar sein, erhält der Kunde in der Regel ein gleichwertiges Ersatzgerät oder den Kaufpreis rückerstattet. Leider sehen die Hersteller während der Prüf- und Reparaturdauer von einem Ersatzgerät ab, gemäss dessen und unseren AGB sind wir nicht verpflichtet für ein Ersatzgerät aufzukommen. Da uns aber bewusst ist, wie wichtig ein Gerät sein kann, vermieten wir Ihnen gerne ein kostenpflichtiges Ersatzgerät.
Bei einem Sachgewährleistungsfall entscheidet die iHilfe Powersolutions GmbH schliesslich nach eigenem Ermessen über folgende Möglichkeiten abschliessend:
(1) Reparatur des mangelhaften Neuproduktes
(2) Ersatzlieferung (Austausch des fehlerhaften Gerätes)
Die Rückerstattung entspricht maximal dem Kaufpreis abzüglich eines Abschlages, welcher durch unsere Administration festgelegt wird. Der Abschlag beträgt in der Regel 20%, mindestens aber CHF 10.- Grundsätzlich halten wir uns an folgende Abschläge:
Die Rückvergütung erfolgt Standardmässig auf das Kundenkonto. Nach Absprache kann der Betrag auch via Banktransfer rückerstattet werden. Hierfür sind zwingend die Bankdaten des Kunden nötig. Da Banktransfers bei uns immer doppelt geprüft werden, dauert deren Bearbeitung 10-14 Werktage. Eine Barauszahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind. Wir sind stets bemüht, dieses Ziel zu verfolgen und unsere Arbeit möglichst perfekt zu machen. Nichtsdestotrotz können Fehler passieren. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie umgehend mit uns Kontakt aufnehmen und Ihr Problem oder Ihre Unzufriedenheit mitteilen. Am besten persönlich bei uns im Laden oder telefonisch. Nur so können wir Ihnen die gewünschte Zufriedenheit bieten und uns langfristig verbessern.
Tel.: 041 511 26 66 | Mail: support@ihilfe.ch
Auf Reparaturen gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten. Die Garantie Beschränkt sich in diesem Fall ausschliesslich auf die ausgetauschten Teile und deren Funktion. Keine Garantie gewähren wir auf Reparaturen der Grafikkarte sowie bei Reparaturen an Geräten bei denen ein Wasserschaden vorliegt.
Alle Dienstleistungsarbeiten (Support vor Ort und im Laden, oder Arbeitsaufwand Techniker und Werkstatt) gelten als erledigt, sobald das Gerät abgeholt wird oder der Techniker sich verabschiedet und geht. Allfällige Mängel oder Fehler sind vom Kunden vor der Abholung oder vor dem gehen des Technikers zu melden. Alle Mängel oder Fehler welche nach der Abholung oder gehen des Technikers gemeldet werden und durch zusätzlichen Arbeitsaufwand durch uns behoben werden müssen, werden Ihnen zu unseren Standardtarifen verrechnet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Artikel nicht in jedem Fall zurücknehmen können. Die Bedingungen für eine Rücknahme sind wie folgt:
Kein Rückgaberecht
Ihre Daten sind uns sehr wichtig. Wir bemühen uns diese so gut wie möglich zu schützen und zu wahren. Dennoch können wir einen Datenverlust nie ausschließen. Daher ist es sehr wichtig immer ein aktuelles Backup zu haben. Gerne helfen wir Ihnen dabei oder erstellen auch vor einer Reparatur sicherheitshalber gerne ein Backup für Sie. Wir dürfen Ihre Daten nicht weitergeben oder speichern. Auch die absolute Diskretion sehen wir als Selbstverständlichkeit und halten uns strikt daran. Gemäss unseren AGB's sind alle unsere Mitarbeiter dazu verpflichtet sorgfältig und diskret mit Ihren persönlichen Daten umzugehen. Ihre Kontaktdaten behalten wir ebenfalls für uns und geben diese in keine Art und Weise preis.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
der iHilfe Powersolutions GmbH, Luzern
Im Detail:
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge, Bestellungen, Beratungen, Support aller Art und alle sonstigen Leistungen von iHilfe Powersolutions GmbH. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufsbedingungen oder sonstiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausgeschlossen, es sei denn, diese würden von iHilfe Powersolutions GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
Die Vertragspartner von iHilfe Powersolutions GmbH stimmen bei Vertragsabschluss den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Vom Vertragspartner gewünschte Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Kommunikation via E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht.
3. Waren und Dienstleistungsarbeiten
Die Auslieferung der Ware erfolgt ab dem Geschäftssitz der iHilfe Powersolutions GmbH. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers und richten sich bis 30 kg nach den Post-Tarifen, ab 30 kg nach den Tarifen des Transport-Gewerbeverbandes. Kosten für Express-Lieferungen werden zusätzlich verrechnet.
Der Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zum Zeitpunkt der Übergabe des jeweiligen Produkts an den Vertragspartner. Sämtliche Lieferungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Nach Übergabe des Produkts an die Schweizerische Post oder sonst einem Lieferdienst trägt die iHilfe Powersolutions GmbH keine Haftung. Allfällige Transportschäden sind sofort dem entsprechenden Transportunternehmen zu melden. Jegliche Haftung aus Transportschäden wird ausgeschlossen.
Dienstleistungsarbeiten (Support im Laden oder beim Kunden vor Ort oder mittels Fernwartung sowie der Arbeitsaufwand durch Techniker und Werkstatt der iHilfe Powersolutions GmbH) gelten als erledigt und durch den Vertragspartner abgenommen, sobald das System in Betrieb genommen wird. Ist bei Auslieferung der Vertragspartner oder eine durch ihn unterschriftsberechtigte Person nicht vor Ort verfügbar, gelten die Systeme und Dienstleistungsarbeiten als abgenommen, sobald der Mitarbeiter von iHilfe Powersolutions GmbH den Auftrag nach seinem Ermessen abschliesst.
iHilfe Powersolutions GmbH haftet nicht aus verspäteter Lieferung. Jegliche Haftung aus Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen. In allen Fällen höherer Gewalt ist iHilfe Powersolutions GmbH von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden, ohne dass dem Vertragspartner das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Gewährleistungsrecht
Die Gewährleistungsansprüche setzen eine inhaltlich klar umschriebene, rechtzeitige Mängelrüge (siehe auch Ziffer 5 hiernach) innerhalb der Verjährungsfrist voraus. Um Anspruch auf Sachgewährleistung zu haben, muss der Vertragspartner die Rechnung (Kopie oder Original) vorweisen können. Ist die Rechnung nicht mehr vorhanden, verfällt der Anspruch auf jegliche Sachgewährleistung. Zudem sind die nachfolgenden Punkte zu beachten.
4.1. Garantie bei Kauf von Neuprodukten
Die iHilfe Powersolutions GmbH gewährt dem Vertragspartner eine Garantie auf gekaufte Neuprodukte, sofern und soweit die Ursache des Mangels in Materialfehlern oder fehlerhaften Fabrikation liegt. Die Garantiebedingungen für Neugeräte entsprechen der Original-Garantie der Hersteller, über welche die iHilfe Powersolutions GmbH nicht hinausgeht. Die Sachgewährleistung für sämtliches Zubehör (USB-Kabel, Kopfhörer etc.) wird wegbedungen. Der Vertragspartner hat die Mängel innerhalb der Beanstandungsfrist inhaltlich klar umschrieben anzuzeigen (siehe Ziffer 5 hiernach) bzw. bei verdeckten Mängeln umgehend (nach 2 Tagen) nach deren Entdeckung vom Käufer gegenüber der iHilfe Powersolutions GmbH bekannt zu geben.
Bei einem Sachgewährleistungsfall entscheidet die iHilfe Powersolutions GmbH nach eigenem Ermessen über folgende Möglichkeiten abschliessend:
(1) Reparatur des mangelhaften Neuproduktes
(2) Ersatzlieferung (Austausch des fehlerhaften Gerätes)
Weitere Ansprüche und Forderungen des Käufers, namentlich der Mangelfolgeschaden, sind ausgeschlossen. Für Produkte, die sich in Reparatur bei der iHilfe Powersolutions GmbH befinden, wird keine Haftung für Diebstahl übernommen.
4.2. Sachgewährleistung bei Reparaturen und Umbaudienstleistungen
Die Sachgewährleistung für Produkte nach Reparaturen und Umbaudienstleistungen wird wegbedungen, insbesondere Mängel, die durch Fremdeinwirkungen und äussere Einflüsse (starke Erschütterung [Sturz- und Schlagschäden sowie Bruchschäden], Flüssigkeiten, Chemikalien, Sand, Staub, Hitze, Kälte sowie mechanische Beschädigungen, elektronische oder mechanische Modifikationen, entfernte Seriennummern, verbrannte oder fehlende Chips und Komponenten etc.) entstanden sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Sachgewährleistungsansprüche für Mängel aufgrund unsachgemässer Handhabung oder Gerätemanipulationen. Der Vertragspartner hat selber für eine korrekte Durchführung der Datensicherung zu sorgen. Im Falle von Datenverlust des zu reparierenden Gerätes schliesst die iHilfe Powersolutions GmbH jegliche Haftung aus.
4.3. Ausschluss der Sachgewährleistung bei Demo- und Occasionsgeräten
Die Sachgewährleistung für Demo- und Occasionsgeräte wird wegbedungen.
4.4. Ausschluss der Sachgewährleistung bei Support- und anderen Dienstleistungsarbeiten
Für alle Support-Leistungen sowie anderen via Fernwartungen getätigten Dienstleistungsarbeiten werden die Sachgewährleistungsansprüche wegbedungen, sofern hierzu überhaupt Sachgewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Die iHilfe Powersolutions GmbH haftet nicht für Probleme, die unklar sind und die bei Systemupdates entstehen können.
4.5. Ausschluss der Sachgewährleistung und Haftung bei Software und Hardware
Die iHilfe Powersolutions GmbH übernimmt keine Gewährleistung und Haftung von Inkompatibilitäten von Hard- und/oder Software, die durch Dritte produziert resp. hergestellt werden und durch die iHilfe Powersolutions GmbH vertrieben wird.
4.6. Geltendmachung und Inanspruchnahme des Sachgewährleistungsanspruchs
Um die Sachgewährleistung in den oben genannten Fällen in Anspruch nehmen zu können, hat der Vertragspartner das Produkt zusammen mit einer Fehlerbeschreibung und dem Rechnungsdokument an die iHilfe Powersolutions GmbH zu senden oder beim Verkaufsladen der iHilfe Powersolutions GmbH vorbeizubringen. Die iHilfe Powersolutions GmbH schickt das Gerät an den Hersteller zur Prüfung. Der Hersteller entscheidet ausschliesslich, ob die Voraussetzungen der Sachgewährleistung erfüllt sind und der Anspruch des Vertragspartners gewährt werden kann. Eine solche Prüfung beansprucht in der Regel zwei bis vier Wochen, bis das Resultat bei der iHilfe Powersolutions GmbH eintrifft. Die iHilfe Powersolutions GmbH hat innert einer Kalenderwoche nach Eintreffen des Prüfungsresultats dem Vertragspartner darüber zu informieren und die Möglichkeiten aufzuzeigen.
Der Hersteller sieht von einem Ersatzgerät ab, weshalb die iHilfe Powersolutions GmbH nicht verpflichtet ist, für ein Ersatzgerät während den Garantie- und Reparaturarbeiten aufzukommen. Die Miete eines Ersatzgerätes ist während dieser Zeit bei der iHilfe Powersolutions GmbH möglich. Der Kunde kann aus dem Ersatzgerätepool der iHilfe Powersolutions GmbH ein Gerät mieten. Die Mietkosten sind vom Gerätetyp abhängig.
Wenn ein defektes Produkt nicht als Garantiefall repariert werden kann, können Kosten zu Lasten des Vertragspartners entstehen, die vor Ausführung der Reparatur dem Vertragspartner angezeigt werden.
5. Prüfobliegenheit und Mängelrüge
Der Vertragspartner hat das Produkt umgehend nach Empfang zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen resp. hat innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Lieferung über erkennbare Mängel der iHilfe Powersolutions GmbH schriftlich Anzeige zu erstatten. Unterlässt die Vertragspartei die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Sendung resp. die Dienstleistung der iHilfe Powersolutions GmbH als genehmigt. Reklamationen betreffend Rechnungsstellung werden nur innerhalb 10 Werktagen nach Rechnungsstellung mit schriftlicher Begründung angenommen.
6. Honorar und Spesenersatz
Die iHilfe Powersolutions GmbH verrechnet ihre Dienstleistungen zu den Standardtarifen (abrufbar auf der Webseite, die integraler Bestandteil dieser AGB bildet). Bei Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie für Arbeiten in der Nacht (zwischen 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr) erhebt die iHilfe Powersolutions GmbH einen Zuschlag von 25 Prozent. Namentlich die Fahrauslagen (Ansatz: 0.80 CHF/km) sind separat zu entschädigen.
7. Zahlungskonditionen und –bedingungen
7.1. Zahlungsfrist
Die Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug irgendwelcher Art zu begleichen. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert.
Die iHilfe Powersolutions GmbH ist berechtigt, vom Vertragspartner alle Leistungen im Voraus bezahlen zu lassen. Ratenzahlungen sind nach Massgabe einer individuellen Vereinbarung möglich.
7.2. Zahlungsarten
Die iHilfe Powersolutions GmbH akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten:
(1) Vorauskasse (nur mit Einzahlungsschein)
(2) Rechnung (nur mit Einzahlungsschein)
(3) Barzahlungen (nur im Laden) und
(4) Kartenzahlungen (nur im Laden, EC- und Kreditkarten in Schweizer-Währung)
Der Vertragspartner trägt die Verantwortung, für die Zahlung die Referenznummer zu verwenden. Aufwendungen der iHilfe Powersolutions GmbH, die für Zahlungen anfallen, welche ohne jegliche Referenz überwiesen werden, sind vom Vertragspartner vollständig zu übernehmen. Als Referenz gelten die Kundennummer oder die Rechnungsnummer.
7.3. Zahlungsverzug
7.3.1. Zahlungsweise bei Rechnung
Der Vertragspartner gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist bei der iHilfe Powersolutions GmbH automatisch in Verzug. Der von diesem Zeitpunkt an geschuldete Verzugszins liegt bei 5%. Auf den Verzug und namentlich auf die Mahngebühr wird per E-Mail in Form einer ersten Zahlungserinnerung hingewiesen. Der Vertragspartner hat ab Zustellung der ersten Zahlungserinnerung eine Frist von 10 Tagen, um den geschuldeten Betrag vollständig zu begleichen. Sollte dies nicht geschehen, wird dem Vertragspartner ankündigungsgemäss eine zweite Mahnung zugesandt. Pro Abmahnung wird eine Gebühr von CHF 25.00 berechnet. Im Weiteren behält sich die iHilfe Powersolutions GmbH das Recht vor, weitere Kosten aus Verzugsschaden geltend zu machen.
Die erste Mahnung erhält der Vertragspartner per E-Mail, ab der zweiten Mahnung erfolgt der Versand per eingeschriebener Post. Sollte nach der dritten Mahnung der offenstehende Betrag nicht vollständig beglichen sein, so wird ein Inkassounternehmen mit der Betreibung der Forderung beauftragt. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
7.3.2. Zahlungsweise bei Vorauskasse
Der Rechnungsbetrag ist ab Rechnungsdatum innerhalb von maximal 10 Tagen vollständig zu begleichen. Sollte dies nicht geschehen, so wird der Auftrag storniert und es fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 für den Vertragspartner an.
7.3.3. Leistungsrückbehaltungsrecht
Die iHilfe Powersolutions GmbH hat das Recht mit der Lieferung weiterer Produkte und Dienstleistungen abzuwarten und laufende Dienstleistungen (z.B. Hosting, DNS-Services und andere Services in Abonnement-Form) zu unterbrechen, sofern der Vertragspartner mit der Zahlung gelieferter Produkte oder durchgeführten Arbeiten in Verzug ist.
8. Rücktrittsrecht und Vertragsauflösung
Bei Zahlungsverzug behält sich iHilfe Powersolutions GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Produkte zurückzufordern. In diesem Fall haftet der Vertragspartner für den entstandenen Schaden. Ein Arbeitsunterbruch oder eine Vertragsauflösung kann kundenseitig jederzeit gegen Vergütung der zu liefernden Produkte und der geleisteten Arbeit erfolgen.
9. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Produkten behält sich die iHilfe Powersolutions GmbH bis zur Leistung des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und ist berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister des Vertragspartners zu veranlassen. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so ist die iHilfe Powersolutions GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer hat in diesem Fall der iHilfe Powersolutions GmbH als Eigentümerin das Vorbehaltsobjekt auf erste Aufforderung hin herauszugeben. Weigert sich der Käufer zur Herausgabe, mandatiert die iHilfe Powersolutions GmbH eine vor Gericht zugelassene Rechtsvertretung mit der Durchsetzung. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Des Weiteren schuldet der Vertragspartner für die Weigerung eine Konventionalstrafe, die dem Kaufpreis entspricht.
10. Kommunikation und Datensicherheit
Der Vertragspartner erlaubt der iHilfe Powersolutions GmbH Informationen zu seinem EDV-System zu speichern und für zukünftige Supportzwecke zu verwenden. Der Vertragspartner erlaubt der iHilfe Powersolutions GmbH die Kommunikation mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (Telefon, SMS, E-Mail usw.).
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Elemente dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12. Anwendbares Recht
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt der Sitz der iHilfe Powersolutions GmbH. Die Geschäftsbeziehungen unterstehen ausschliesslich Schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
13. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der iHilfe Powersolutions GmbH.
14. Abholfrist
Der Kunde hat, ab Zeitpunkt der Abholeinladung, einen Monat Zeit um das Gerät abzuholen, wenn dies nicht geschieht, wird das Gerät fachgerecht entsorgt. Die Rechnung des Kostenvoranschlags (145 CHF) muss trotzdem bezahlt werden.